Die Anschluss- und Ferienbetreuung an GBS Schulen gilt entsprechend des Landesrahmenvertrages GBS als Kindertageseinrichtung entsprechend des Kinderbetreuungsgesetzes. Damit gilt auch die dort geregelte Elternmitwirkung inklusive der Wahl von Elternvertreter*innen, Bildung eines Elternausschusses und der Wahl der Delegierten für den Bezirkselternausschuss (BEA).

Der GBS Elternausschuss ist die Elternvertretung gegenüber dem GBS Kooperationspartner. Die Mitwirkung erstreckt sich auf das pädagogische Konzept inklusive der Raumnutzung der Nachmittagsbetreuung. Dazu gehört auch die Organisation der Hausaufgabenbetreuung und die Durchführung des Mittagessens.

Im Gegensatz dazu ist der schulische Elternrat die Elternvertretung gegenüber der Schulleitung entsprechend des Hamburger Schulgesetzes. Beide Gremien sind voneinander unabhängig. Sorgeberechtigte können entsprechend der zugrundeliegenden Gesetze in beide Gremien gewählt werden, sofern sie sich zur Wahl stellen. Anderweitige Vorgaben von Seiten der Schul- oder GBS-Leitung sind nicht zulässig.

Elternrat und GBS Elternausschuss können gemeinsam über die Art der Zusammenarbeit entscheiden, z.B. durch Information, gegenseitiges Gastrecht oder auch gemeinsame Sitzungen.

Wahlen der Elternvertreter*innen und BEA Delegierten in der GBS:
Wie ist das Verfahren? Was ist zu beachten? Wie die BEA Delegierten melden?

Die Antworten gibt es nachfolgend.

Übliches Verfahren laut Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG):

  • Jede Gruppe Ihrer Einrichtung wählt in der Zeit vom 1. September bis zum 15. Oktober 1-2 Elternvertreter*innen (plus Stellvertretung); diese bilden den Elternausschuss der KiTa bzw. der GBS-Nachmittagsbetreuung.
  • Aus seiner Mitte wird bis zum 31. Oktober ein/e Delegierte/r plus Stellvertretung für den Bezirkselternausschuss, die sogenannten BEA-Delegierten, gewählt.
  • Jeder der sieben Hamburger BEAs wählt anschließend die Delegierten für den Landeselternausschuss (LEA).

Liebe GBS-Leitung: Bitte unterstützen Sie die Eltern Ihrer Einrichtung und uns dabei, diese Möglichkeiten der Mitwirkung stärker zu nutzen:

  1. Unterstützen Sie uns dabei, indem die ersten Elternabende in Ihrer Einrichtung jeweils bis Mitte September stattgefunden haben und Elternvertreter*innen gewählt sind.
  2. Der somit entstandene Elternausschuss wählt zeitnah die BEA Delegierten Ihrer Einrichtung.
  3. Abschließend melden Sie bitte die BEA Delegierten möglichst bis zum 25. Oktober an den für Sie zuständigen BEA, so dass dieser Kontakt aufnehmen und einladen kann.

Meldung der BEA Delegierten: https://www.lea-hamburg.de/meldung.html