Aktuelle Beiträge

Einladung zur gemeinsamen Sitzung der BEAs Altona und Eimsbüttel

Wann: Am Dienstag, 26. Februar 2019 / 19:30
 Wo: Hamburg-Haus Eimsbüttel, Raum 14, Doormannsweg 12, 20259 Hamburg

Unser Thema: Wem vertraue ich mein Kind an?

Weitere Info bitte der anhängenden Einladung entnehmen.

Attachments:
Download this file (BEA Einladung 20190226.pdf)BEA Einladung 20190226.pdf[ ]364 kB

Einladung zur gemeinsamen Sitzung der BEAs Eimsbüttel und Altona

Wann: Am Dienstag, 26. Februar 2019 / 19:30
 Wo: Hamburg-Haus Eimsbüttel, Raum 14, Doormannsweg 12, 20259 Hamburg

Unser Thema: Wem vertraue ich mein Kind an?

Weitere Info bitte der anhängenden Einladung entnehmen.

Attachments:
Download this file (BEA Einladung 20190226.pdf)BEA Einladung 20190226.pdf[ ]364 kB

Wie in unserem vorherigen Beitrag mitgeteilt, sind im Januar die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder gestartet. Weiterhin ist keine Einigung in Sicht. Nun finden die ersten Streiks auch in Hamburger Bildungseinrichtungen statt.

Zu Warnstreiks in Hamburg liegen fogende Meldungen vor:

  • Montag, 25. Februar: Tarifbeschäftigte an staatlichen Hamburger Schulen, ReBBZn, Hochschulen, der JMS und der VHS
  • Freitag, 22. Februar: Tarifbeschäftigte in sozialen Bereichen: Erzieher*innen,Therapeut*innen, Sozialpädagog*innen, soz.päd. Assistent*innen und Beschäftigte in deren Tätigkeit - nicht VSK
  • Mittwoch, 20. Februar - Aufruf zur Teilnahme am ganztägigen Warnstreik an staatlichen HH Schulen, ReBBZn und anderen Bildungseinrichtungen in der BSB (9:30 Kundgebung am Gänsemarkt) /

FÜR ELTERN bedeutet dies bis zu 3 Streiktage! U.a. sind Eltern behinderter Kinder betroffen.

Im Vorfeld der AKTIVOLI Freiwilligen-Börse am Sonntag, 17. Februar startet eine Online-Befragung zur Weiterentwicklung der HH Engagementsstrategie sowie eine neue Online-Plattform für Patenschaften mit geflüchteten Menschen frei geschaltet.

Was verbirgt sich dahinter?

Ende letzten Jahres hat der Bund das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg gebracht.
Dahinter verbirgt sich der etwas sperrige Name: KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG)

Darin zu finden:

  • § 1 Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
  • § 2 Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung - dafür wurden zehn Handlungsfelder aufgestellt
  • § 3 Handlungskonzepte und Finanzierungskonzepte der Länder
  • § 4 Verträge zwischen Bund und Ländern
  • § 5 Geschäftsstelle des Bundes
  • § 6 Monitoring und Evaluation

Nun sind die Länder am Zug. Sie müssen die Ausgangslage analysieren, Handlungs- und Finanzierungskonzepte erstellen sowie Kriterien für die Messung der Qualitätsentwicklung festlegen.

  • § 3 (1)  Die Länder analysieren ihre jeweilige Ausgangslage in den vereinbarten zehn Handlungsfeldern
  • § 3 (2)  Auf der Grundlage der Analyse ermitteln die Länder die Handlungsfelder, die Maßnahmen und konkreten Handlungsziele, die sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zusätzlich als erforderlich ansehen, sowie Kriterien, anhand derer eine Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung fachlich und finanziell nachvollzogen werden kann.

Bei der Analyse der Ausgangslage und bei der Ermittlung der Handlungsfelder, Maßnahmen und Handlungsziele sollen insbesondere die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene, die freien Träger, Sozialpartner sowie Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in geeigneter Weise beteiligt und wissenschaftliche Standards berücksichtigt werden.

Der Paritätische Gesamtverband hat dafür eine Checkliste erstellt.

Das Gute-Kita-Gesetz findet sich hier