Hamburg und darüber hinaus

Nachdem am 20. November das letzte Land den Vertrag mit den Bund unterschrieben hat, können die finanziellen Mittel vom Bund fließen. Am Freitag, 22. November  fand in Berlin die Fachkonferenz Gute-Kita-Gesetz statt. An dieser nahmen Vertreter aus allen Ländern teil. Auch Eltern waren eingeladen.

Frau Giffey betonte in ihrer Rede, dass im Kabinett darüber beschlossen wurde, dass der Bund auch über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. Sie sei sich mit Finanzminister Scholz einig, dass dies auch in der Finanzplanung 2020 bis 2024 abgebildet werden muss. Diese soll im Sommer 2020 vorgelegt werden. Das wären schon mal zwei weitere Jahre weitere finanzielle Mittel vom Bund, mit denen die Länder rechnen können.

Es hat lange gedauert, aber nun ist es vollbracht:

Alle 16 Länder haben den Vertrag zum Gute-Kita-Gesetz unterschrieben. Heute wurde die letzte Unterschrift geleistet. Ab jetzt können die finanziellen Mittel vom Bund fließen. Wofür werden sie verwendet?

Pressemitteilung der Schulbehörde vom 18. November 2019: "Erzieherberufe nach Reform groß im Kommen Sozialpädagogische Assistenz (SPA) ist meist gewählte Ausbildung in Hamburg".

  • Zahl der Auszubildenden in den sozialpädagogischen Berufen auf neuen Höchststand:
  • Mit insgesamt 1.140 Ausbildungsanfänger*innen ist die SPA in diesem Jahr der meist gewählte Ausbildungsberuf in Hamburg.
  • Noch höher ist die Zahl mit 1.215 Anfängern in der Aus- und Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin. Dieser Beruf gilt jedoch formal nicht als Ausbildungsberuf, sondern als Weiterbildungsberuf.

Das Bundeskabinett hat Mitte Juli ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen.
Der Bundestag hat jetzt "nachgezogen" - ausführliche Infos finden sich hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Ab dem kommenden Jahr soll es soweit sein: Aufnahme in Kita und Schule nur noch mit Nachweis der Impfung bzw. Immunität. Für diejenigen, die bereits in Kita und Schule sind, gilt dies bis spätestens Ende Juli 2021. Denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten, droht ein Bußgeld. Im Extremfall bis 2.500 Euro. Kitas dürfen nicht geimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht halten.

Am 7. November ist Europäischer Radontag. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat sich etwas Besonderes einfallen lassen.

Sie bietet Hamburger Kitas und Schulen die Möglichkeit an, eine kostenlose Radon-Messung durchzuführen. Teilnehmende Kitas und Schulen erhalten von der BGV Messgeräte, die in Aufenthaltsräumen aufgestellt werden und mindestens über zwei Monate in der Heizperiode liegen bleiben sollen. Anschließend müssen die Geräte an die BGV zurückgeschickt werden.

Am Messangebot interessierte Kitas und Schulen können sich per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anmelden.

Weitere Informationen

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat mitgeteilt, dass Kitas und Schulen bereits ihr Interesse bekundet haben. Die Messgeräte werden demnächst zugesandt.